Montag, 17. Juli 2023 | Allgemein Wasserinfo

Erklärungen zur Preiserhöhung von CHF 1.00 auf CHF 1.30 pro m3 bezogenem Trinkwasser per 1. Oktober 2023

Das Fungizid Chlorothalonil wurde seit den 1970er Jahren bis zu seinem Verbot 2020 auch in der Schweizer Landwirtschaft verwendet. Die Abbauprodukte dieses Fungizides finden sich heute im Wasser, das von uns gefördert wird. In einzelnen Quellen übersteigen die gemessenen Werte dieser Abbauprodukte die vom Bund festgelegten Trinkwasser-Höchstwerte. Um die Höchstwerte einzuhalten, werden die Quellen verworfen.

Dies führt dazu, dass die WVGH seit Mitte 2020 massiv mehr Wasser von der Gruppenwasserversorgung Amt (GWVA) zukaufen muss, welche aufbereitetes und unbelastetes Züriwasser liefert. Betrug der Anteil des zugekauften Wassers für die Jahre 2013-2019 im Mittel etwa 30 Prozent, ist er im Jahr 2022 auf 65 Prozent gestiegen und beläuft sich auf rund 200’000 m3. Entsprechend höher fallen auch die Kosten für das von der GVWA zugekaufte Wasser aus, insbesondere auch deshalb, weil der Preis pro m3 zugekauftes Wasser höher ist als der Preis, den die WVGH den Kundinnen und Kunden pro m3 bezogenes Trinkwasser verrechnet. Für die kommenden Jahre ist in Anbetracht der im Mittel wärmer und trockener werdenden Sommer eher mit einem Anstieg der Einkaufsmenge zu rechnen.

Es ist zurzeit nicht abzusehen, wie sich diese Problematik weiterentwickelt. Unter anderem besteht ein Rechtsstreit, ob die relevanten Grenzwerte vom Bund richtig angesetzt sind. Das Ende sowie der Ausgang dieses Rechtstreites sind nicht in Sicht. Auch sinken die relevanten Werte im von uns selbst geförderten Wasser nur sehr langsam.

Da die Kosten für den Wasserankauf von der GWVA aus den oben geschilderten Gründen wohl kurz- bis mittelfristig nicht sinken werden, ist der Vorstand der WVGH zum Schluss gekommen, dass eine Preiserhöhung pro verkauftem m3 Wasser von CHF 1.00 auf CHF 1.30 unumgänglich ist. Er hat dies der 129. Generalversammlung der WVGH vom 16. März 2023 entsprechend beantragt und die Genossenschafter haben dem Antrag stattgegeben. Der Preisüberwacher hat die Erhöhung des Preises von CHF 1.00 auf CHF 1.30 pro m3 Trinkwasser als unbedenklich qualifiziert.

Die Preiserhöhung tritt per 1. Oktober 2023 in Kraft. Der diesjährige Wasserverbrauch wird den Haushalten und der Industrie bis zum Ablesedatum der Zähler im November/Dezember 2023 aber noch zum Preis von CHF 1.00 pro m3 bezogenem Trinkwasser verrechnet. Der neue Preis von CHF 1.30 wird erst ab dem Ablesedatum im November 2023 angewandt und wirkt sich erstmals 2024 auf die Trinkwasserrechnung unserer Kundinnen und Kunden aus.

Es ist bedauerlich, dass der Wasserpreis, welcher über unzählige Jahre stabil bei CHF 1.00 pro m3 lag, erstmals nach langer Zeit angehoben werden muss. Eine Preiserhöhung ist aber unumgänglich, damit die WVGH den Haushalten und der Industrie in Hedingen auch mittel- bis längerfristig eine gute und intakte Infrastruktur zur Wasserbereitstellung zur Verfügung stellen kann.