Erläuterungen zur Änderung der Tarifordnung per 31. Oktober 2026
Die WVGH konnte in den letzten rund 35 Jahren mit Ausnahme der Mengengebühr ihre Tarife stabil halten. Die Mengengebühr wurde ab 2024 von CHF 1.00 auf 1.30 erhöht. Dies, da infolge zu hoher Chlorothalonilwerte im eigenen Wasser der WVGH massiv mehr Wasser von der GWVA zugekauft werden musste. Dank sinkender Chlorothalonilwerte in den eigenen Ressourcen der WVGH geht die von der GWVA zugekaufte Menge seit 2024 langsam wieder zurück. Die Kosten pro m3 zugekauftem Wasser steigen aber trotzdem stetig. So wurde der Mehrertrag aus der Erhöhung der Mengengebühr ab 2024 von CHF 1.00 auf CHF 1.30 pro m3 verkauftem Trinkwasser wieder zunichte gemacht.
Die WVGH investiert laufend in die Instandhaltung und den Ausbau der Trinkwasser-Infrastruktur. Diese Kosten konnten in den vergangenen Jahren immer ohne weitere Tarifanpassungen verkraftet werden. So verfügt die WVGH per Ende 2025 nach wie vor über Reserven in der Höhe von rund drei Millionen Schweizer Franken und über liquide Mittel von knapp zweieinhalb Millionen Schweizer Franken. Sie hat weder Kredite noch Hypotheken.
Die Investitionsplanung der nächsten zehn Jahre zeigt nun aber, dass die WVGH durchschnittlich CHF 734’000.- pro Jahr für die Instandhaltung und Erneuerung aufwenden wird. Ohne Anpassung unserer Tarifstruktur werden diese Reserven respektive liquiden Mittel bald vollständig abgebaut sein. Deshalb ist eine Tarifanpassung unumgänglich.
Die Verordnung über die Wasserversorgung (Wasserversorgungsreglement) der Gemeinde Hedingen vom 11. Dezember 2024 sieht bei den Tarifen unter anderem folgende Obergrenzen vor:
- Grundgebühr pro Wohnung maximal CHF 200.00
- Mengengebühr pro bezogenem m3 Trinkwasser maximal CHF 2.00
- Anschlussgebühren maximal 3 Prozent des GVZ-Wertes
Die Tarifstruktur hat mit der Mengengebühr eine verursachergerechte Komponente. Da jedoch viele Dienstleistungen der WVGH verursacherunabhängig sind, beinhaltet die Tarifstruktur mit Grund- und Anschlussgebühren auch verursacherunabhängige Elemente.
Nach Ansicht des Vorstandes sind die Auswirkungen der raumplanerischen Entwicklung der Gemeinde Hedingen als wichtiges Entscheidungskriterium zum jetzigen Zeitpunkt nicht verlässlich einschätzbar. Deren Umsetzung würde aber die Erträge aus Anschlussgebühren und wohl auch aus Grundgebühren und Mengengebühren längerfristig substanziell und positiv beeinflussen. Deshalb hat sich der Vorstand entschieden, der Generalversammlung der WVGH eine erste Tarifanpassung per 31. Oktober 2026 vorzuschlagen. Die Generalversammlung der WVGH hat den Antrag des Vorstandes am 31. März 2026 angenommen und die Anpassung der Tarife per 31. Oktober 2026 wie folgt genehmigt:
- Erhöhung der Grundgebühr pro 1. Wohnung auf CHF 130.00 p.a.
- Erhöhung der Grundgebühr ab der 2. Wohnung in derselben Liegenschaft auf CHF 80.00 p.a.
- Erhöhung der Grundgebühr für Wohnungen Industrie CHF auf 80.00 p.a.
- Erhöhung der Mengengebühr pro bezogenem m3 Trinkwasser auf CHF 1.65
- Erhöhung der Anschlussgebühren auf 1,8 % des Gebäudeversicherungswertes
Der Vorstand unterbreitete diesen Vorschlag ausdrücklich mit dem Hinweis, dass für die Jahre ab 2030 voraussichtlich weitere Anpassungen notwendig sein werden.
Die Tarifanpassung wurde vom Preisüberwacher als unbedenklich eingestuft; die amtliche Publikation erfolgt am 12. Juni 2026. Ab diesem Datum liegt der vollständige Erlass 30 Tage während den ordentlichen Öffnungszeiten im Gemeindehaus Hedingen, Zürcherstrasse 27, 8908 Hedingen zur Einsicht auf.
