Montag, 25. Oktober 2021 | Allgemein

Werden Sie Mitglied der Wasserversorgungs-Genossenschaft Hedingen

Sie besitzen eine Liegenschaft in Hedingen? Als Genossenschaftsmitglied profitieren Sie von einem vergünstigten Wassertarif, nehmen an der Generalversammlung teil und können mitbestimmen. So unterstützen Sie die Wasserversorgung und tragen zum Gemeinwohl bei.

Noch vor 125 Jahren musste in Hedingen alles Wasser am Brunnen geholt werden. Im Jahr 1894 gründeten einige weitsichtige Männer die Wasserversorgungs-Genossenschaft. Es wurde ein Wasser-Reservoir gebaut, Verteilleitungen, Hydranten und die Wasserversorgung in die Häuser erstellt. Durch diese grossen Schritte kam der Erwerb von Quellrechten dazu, im Himmelsbüel baute man ein zweites Reservoir, später kam die Grundwasserfassung Zelgli und der Beitritt zur Gruppenwasserversorgung Amt hinzu.

Seit 2015 arbeitet die Wasserversorgung mit einem Leistungsauftrag der Gemeinde Hedingen gemäss Wasserwirtschaftsgesetz und versorgt rund 3’800 Einwohner, das Gewerbe, Industrie und Feuerwehr etc. mit frischem Trinkwasser.

WVGH: lindenbrunnen hedingen
Der Lindenbrunnen in Hedingen

Die WVGH am Puls der Hedinger Bevölkerung

Eine einwandfreie Trinkwasserversorgung erfordert einen sorgfältigen Betrieb und eine kontinuierliche bauliche und technische Erneuerung der Anlagen und Rohrleitungsnetze. Die WVGH baut, betreibt, unterhält und erneuert zusammen mit ausgewiesenen Partnerfirmen das gesamte Versorgungsnetz. Wir stellen die Versorgungssicherheit und Trinkwasserqualität rund um die Uhr von der Quelle bis zum Abnehmer sicher und bieten rasche Unterstützung bei Störfällen.

Die Abgabe von Trink-, Brauch- und Löschwasser an die Bezüger erfolgt nach eidgenössischen, kantonalen und kommunalen Vorschriften sowie auf der Grundlage eines von der Genossenschaft erlassenen Reglements samt Tarifordnung.

So werden Sie Mitglied

Genossenschafter kann jede natürliche oder juristische Person werden, die im Bereich des Leitungsnetzes der WVGH Gebäude-Eigentümer mit Wasseranschluss und eigenem Wasserzähler ist.  Für die Aufnahme in die WVGH benötigt es lediglich eine schriftliche Beitrittserklärung, die durch den Vorstand und die Generalversammlung genehmigt wird. Mit der Beitrittserklärung erwirbt man mindestens ein Nutzungsrecht (gebunden an die Liegenschaft) durch Zahlen einer einmaligen Gebühr von 1500.-. Damit erhält man eine jährliche Reduktion von 75.- auf die Wasserrechnung. Die Genossenschaft führt das Unternehmen auf gemeinschaftlicher Basis und ist nicht gewinnorientiert.  Als Mitglied können Sie aktiv die Wasserversorgung unterstützen und in der Generalversammlung mitbestimmen.

Die Statuten, Tarifordnung, das Wasserreglement und das Beitrittsformular finden Sie unter www.wasserhedingen.ch. Bei Fragen steht Ihnen unsere Aktuarin Alya Houdaf gerne zur Verfügung oder stellt auf Wunsch die Unterlagen per Post zu (info@wasserhedingen.ch).

Wir freuen uns, wenn wir Sie an der kommenden Generalversammlung am Dienstag, 15. März 2022 als neues Genossenschaftsmitglied willkommen heissen dürfen!